| „In Deutschland ist noch umfassend Überzeugungsarbeit zu leisten“ - Interview mit Dr. Tessa Hofmann |
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| Donnerstag, den 02. Februar 2012 um 12:26 Uhr | |
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Interview mit Dr. Tessa Hofmann über die Petition den §130 StGB zu erweitern und über die Schwierigkeiten, die Forderung nach einer Pönalisierung der Genozidleugnung in Deutschland durchzusetzen.
Frage: Nachdem beide Kammern des französischen Parlaments die Strafbarkeit von Völkermordleugnung beschlossen haben, äußern viele Armenier in Deutschland die Hoffnung, dass Völkermordleugnung auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden kann. Die von Ihnen geleitete Arbeitsgruppe Anerkennung hat offenbar bereits 2008 eine solche Forderung aufgestellt. Können Sie uns Näheres über die Aktivitäten der AGA in diesem Zusammenhang sagen?
Hinzu kamen politische Anlässe wie die gezielte öffentliche und massenhafte Leugnung seitens nationalistischer Organisationen und Initiativen, wie der so genannten „Operation Talaat Pascha“, die am Todestag Talaat Paschas 2006 in Berlin gezielt die Rechtsordnung zu provozieren versuchte. Der damalige Berliner Polizeipräsident Körting reagierte prompt mit einem Versammlungsverbot, gegen das die „Operation Talaat Pascha“ ebenso umgehend beim zuständigen Verwaltungsgericht Einspruch einlegte, der dann durch zwei Instanzen verhandelt werden musste. Für Körting und seine Behörde bildete die „glorifizierende Darstellung eines der Haupturheber dieser Unrechtshandlungen, des seinerzeitigen Innenministers Talat Pascha, und die Bezeichnung des Völkermords als ‚Lüge‘“ einen Verstoß gegen § 189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener).Dabei äußerte sich die zuständige deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit übrigens deutlicher als im Jahr zuvor der Bundestag. Die damaligen Urteile sind auf unseren Webseiten http://www.aga-online.org/criminallaw/content/de/VG_Beschluss.pdf sowie http://www.aga-online.org/criminallaw/content/de/Beschluss_OVG_Berlin.pdf nachlesbar. Jene linksnationalistischen und kemalistischen türkischen Kreise, die damals die „Operation Talaat Pascha“ unterstützten oder ihr angehörten, betreiben gegenwärtig einen Kult um die Gräber der 1922 in Berlin erschossenen Jungtürken Dr. Bahaeddin Şakιr sowie Cemal Azmi, die 2011 restauriert und mit Gedenktafeln versehen wurden, auf denen dieser maßgebliche Organisator der „Sonderorganisation“ bzw. der für die Provinz Trapesunt (Trabzon) 1915/16 zuständige Gouverneur als bedeutende türkische Staatsmänner und Märtyrer armenischen Terrors verherrlicht werden. Von der eskalierenden Hetze in nationalistischen Foren im Internet einmal ganz zu schweigen… Die als Juristen ausgebildeten AGA-Mitglieder Dr. Sarkis Bezelgues und RA Sven Leistikow haben 2008 einen Vorschlag ausgearbeitet, wie eine Novellierung des bestehenden deutschen Strafrechtsartikels 130 (Volksverhetzung) aussehen könnte. Hierbei wurden auch die Fehler des ersten französischen Novellierungsversuchs von 2005 berücksichtigt. In Frankreich verbietet seit 1990 das so genannte „Gayssot-Gesetz“ die Leugnung des Holocaust. Ein erster Novellierungsvorschlag sah vor, dieses Gesetz lediglich um die Leugnung des Genozids an den Armeniern zu erweitern. Ein solches Vorgehen erschien uns unvereinbar mit der grundsätzlichen Universalität von Gesetzen und auch mit der Geschichte: In der letzten Dekade osmanischer Herrschaft blieben die Armenier nicht die einzigen Opfer von Völkermord. Das Ergebnis unserer Arbeit bildet eine Petition, die wir am 15. Oktober 2008 dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages überreichten, nachdem wir sie zuvor den Dachverbänden der Armenier (ZAD), Aramäer (FASD) und Assyrer (ADO) sowie den beiden in Berlin ansässigen armenischen Gemeinden und anderen Opfervereinen zur Unterstützerunterschrift vorgelegt hatten (vgl. Anlagen). Dieser leitete den Antrag zur Stellungnahme an das Bundesjustizministerium weiter, das im Dezember 2008 erwiderte. Ein wesentlicher Einwand des Ministeriums bildete die Behauptung, der Genozid an den Armeniern sei niemals juristisch qualifiziert worden, weder vor einem internationalen Gericht, noch vor einem nationalen Gericht eines EU-Staates. Wir haben zu diesem und anderen Einwänden 2009 in einem ausführlichen Kommentar Stellung bezogen und nachgewiesen, dass zumindest auf nationaler Ebene Gerichte des EU-Mitglieds Deutschland, bzw. des EU-Kandidaten Türkei mit dem Genozid an den Armeniern befasst waren. Zugleich baten wir die unterstützenden Verbände ZAD, FASD und die Hellenische Gemeinde zu Berlin um Stellungnahmen an den Petitionsausschuss. Daraufhin wurde ein Abgeordneter zum Berichterstatter für unser Petitionsanliegen bestellt, das damit fortgeführt wurde. Dies ist der Sachstand von 2010. Wir haben jetzt die Vorsitzende des Petitionsausschusses gebeten, uns über den aktuellen Stand zu informieren. Wir sind uns bewusst, dass die Situation in Deutschland in vieler Hinsicht anders als Frankreich ist. In den Mehrheitsbevölkerungen beider Staaten gibt es jedoch unter intellektuellen Wortführern solche, die Meinungsfreiheit über das Recht bzw. die Verpflichtung stellen, Opfer von Völkermord und ihre Nachfahren vor Leugnungstaten zu schützen. Hier ist noch umfassend Überzeugungsarbeit zu leisten. Zugleich besitzen wir in Deutschland das Problem, dass der Gesetzgeber noch keine explizite Anerkennung des Genozids an den Armeniern vorgenommen hat, und zwar anscheinend auch aus dem Grund, um dem Rechtsradikalismus und der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland vorzubeugen bzw. dem EU-Beitritt der Türkei keine Hindernisse in den Weg zu legen. Mit diesen Konstrukten und Denkfiguren werden sich alle auseinanderzusetzen haben, die an einer Erweiterung des §130 StGB interessiert sind. Für den Anfang würde ich mir eine Expertenkonferenz von Juristen und Historikern wünschen, die sich damit auseinandersetzt.
Das Interview führte Toros Sarian
Hofmann, Tessa, Dr. phil., Magistra Artium, geb. in Bassum bei Bremen; studierte 1969-1974 Slawistik, Armenistik und Soziologie an der Freien Universität Berlin; Promotion in Slawistik und Soziologie 1982; 2002 zur Professorin der Hrachia Ajarian-Universität (Jerewan) ernannt. Seit 1983 wissenschaftliche Angestellte am Osteuropa-Institut der FU Berlin, derzeit als Forschungsassistentin in der Abteilung Osteuropäische Soziologie; wissenschaftliche Mitarbeiterin in internationalen Forschungsprojekten (u.a. „Out-Migration from Armenia and Georgia“, 2008-2012). Zahlreiche, in neun Staaten erschienene Publikationen zur Geschichte, Kultur und Gegenwartslage Armeniens und der armenischen Diaspora, zur Genozidforschung, zu Minderheiten in der Türkei und im Südkaukasus. Als Wissenschaftlerin und Menschenrechtlerin hat sie an zahlreichen internationalen Konferenzen und Tagungen teilgenommen.
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Termine
19. Mai 2012 ab 17:00 Uhr
Gedenkveranstaltung an die Opfer des Genozids an den Pontosgriechen 1916-1923
Vortrag von Dr. Tessa Hofmann
Ort: Gesamtschule Ronsdorf, An der Blutfinke 70, 42396 Wuppertal
Veranstalter: Kulturverein der Griechen aus Pontos in Wuppertal und Umgebung
19. Mai 2012 ab 16:00 Uhr
Schweigemarsch anlässlich des Gedenktages des Völkermords an den Pontos-Griechen
Start: Wilhelmsplatz 10, 70182 Stuttgart
Ziel: Kranzniederlegung am Stauffenbergplatz am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus
Ankündigungsflugblatt der Veranstalter >>
10. Mai bis 24. Juni 2012
„Der vergessene Völkermord“
Austellung mit Aufnahmen, die Armin T. Wegner von der Vertreibung und den Morden an den Armeniern machte
Ort: Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Steinstraße 50, Dortmund
Öffnungszeiten: dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr
Eintritt ist frei!
Ohne Kommentar
„Der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD) hat den Veranstaltern des Steiger Award eine machtvolle Demonstration der Empörung versprochen“ (ZAD-Info, 15.03.2012)











